1. Geltungsbereich 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Dennis Witte, Buchweizenweg 7, 49413 Dinklage (nachfolgend auch „Auftragnehmer“), angebotenen Dienstleistungen im Rechtsverhältnis zu dem gewerblichen oder privaten Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“) nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Gewerbliche Auftraggeber sind dabei ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. 1.2. Durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und dem Auftraggeber als verbindlich an. 1.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer diesen nicht individuell ausdrücklich widerspricht. Einzelvertraglich und schriftlich können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Vertragsgegenstand 2.1. Der Auftragnehmer bietet als Dienstleistung nachfolgendes an: - Erstellen von Gutachten im Dachdeckerhandwerk - Mündliche Beratung am Telefon oder vor Ort - Stellen von BAFA- und KfW Förderanträgen - Verfassen von Energieberatungsberichten - Erstellen von Energieausweisen - Energetische Baubegleitung 2.2. Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein etwaig zu erstellendes Gutachten im Original. Weitere Ausfertigungen werden gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. 2.3. Der Auftragnehmer kann, ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers, folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab Büroadresse des Auftragnehmers). 2.4. Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder vom Auftraggeber benannte Dritte erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.
3. Auftragserteilung 3.1. Der Auftrag ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Die Angebote des Auftragnehmers sind insoweit freibleibend. 3.2. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 3.3. Insbesondere hat der Auftraggeber den Auftragnehmer auch über jedwede auftragsrelevanten Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
4. Vollmacht Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
5. Änderungen und Stornierung von Aufträgen 5.1. Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und können mit bis zu 25 % des Grundhonorars zzgl. Nebenkosten oder auf Basis eines neuen Angebots abgerechnet werden. 5.2. Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 150,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. angefallener Fahrtkosten berechnet.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen 6.1. Das Honorar des Auftrags berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenshöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar, Nebenkosten und Zusatzkosten zusammen. Im Hinblick auf gerichtliche Gutachten richtet sich das Honorar nach den gesetzlichen Bestimmungen, im Übrigen nach dem individuellen Angebot bzw. dem Aufwand. 6.2. Die Höhe des Honorars für eine einen BAFA- oder KfW-Förderantrag richtet sich in der Regel nach der Höhe der Kosten des geplanten Bauvorhabens und richtet sich ebenfalls nach dem individuellen Angebot bzw. dem Aufwand. Entsprechend gilt dies für die Erstellung des Energieausweises. 6.3. Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von EUR 89,00 je Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt. 6.4. Sämtliche aufgeführten EUR–Beträge verstehen sich derzeit exkl. Umsatzsteuer, da der Auftragnehmer derzeit noch unter die Kleinunternehmerregelung des § 19a UStG fällt. 6.5. Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß dieser AGB. 6.6. Das Honorar ist mit Rechnungsstellung fällig und ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. 6.7. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. 6.8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in Bezug auf fällige Zahlungsverpflichtungen nur insoweit berechtigt, als es sich bei den Forderungen um unstreitige oder titulierte Forderungen handelt.
7. Eigentumsvorbehalt 7.1. Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers; bei Kauflauten, Unternehmern, juristischen Personen (auch des öffentlichen Rechts) oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bis zur Erfüllung sämtlicher gegen sie bestehende Forderungen. 7.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers verfügen.
8. Fristen 8.1. Die Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. 8.2. Verbindliche Liefertermine zur Erstattung der Sachverständigenleistung bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Vorauszahlung bzw.der Unterlagen. 8.3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine Lieferfrist überschritten, so kommt der Auftragnehmer in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen tritt Lieferverzug nicht ein. 8.4. Neben der Lieferung kann der Auftraggeber Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 8.5. Hinsichtlich der Frist für die Leistungserbringung kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzugs des Auftragnehmers oder von der vom Auftragnehmer zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt Erfüllung verlangen.
9. Kündigung 9.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. 9.2. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen seine Sachverständigenpflichten grob verstößt. 9.3. Aus wichtigen Gründen ist der Auftragnehmer zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Gutachtens / der Leistung zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät. 9.4. Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem vom Auftragnehmer zu vertretendem Grund, kann der Auftragnehmer eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist. In den anderen Fällen behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.
10. Gewährleistung 10.1. Soweit der Auftragnehmer Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass er keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen. 10.2. Für den sich aus der Beratung ergebenen, möglichen energetischen, betriebswirtschaftlichen oder anderweitig messbaren Erfolg kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung des Auftragnehmers keine Garantie gegeben werden. 10.3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Analysen und Berechnungen im Beratungsprozess nach bestem Kenntnisstand und mit aktueller und allgemein anerkannter Software durchgeführt werden. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedoch ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass diese verwendete Software nicht offensichtlich fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. 10.4. Ansonsten kann der Auftragnehmer bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Mängelbeseitigung oder durch Neuerstellung. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. 10.5. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 10.6. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. 10.7. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften von obigen Ausschlüssen unberührt.
11. Datenschutz 11.1. Der Auftragnehmer nimmt den Schutz der Daten des Auftraggebers ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie er die Daten des Auftraggebers erhebt, speichert und verarbeitet kann der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers entnommen werden. 11.2. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Auftragnehmer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). 11.3. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet, es sei denn, die entsprechenden persönlichen Daten werden aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiterhin benötigt.
12. Urheberrecht Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Auftragnehmers, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.
13. Haftungsausschluss 13.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, wobei die Haftung insoweit auf EUR 50.000,00 je Schadensfall begrenzt wird. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht. 13.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Erhalt der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer war. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Fehler o. Ä. auf versteckten baulichen Mängeln beruhen, die durch den Auftragnehmer im Rahmen der Ausführung des Auftrages nicht erkennbar waren. 13.3. Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 13.4. Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Rechtswahl – Gerichtsstand - Schlussbestimmungen 14.1. Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.2. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dieser ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. 14.3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung(OS) bereit, die der Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren. 14.4. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
15. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 15.1. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen steht dem Auftraggeber, ist er eine natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Auftragnehmer abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), ein Widerrufsrecht zu.