Mieter und Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz einer Immobilie bei ihrer Entscheidung über einen Miet- oder Kaufvertrag zu berücksichtigen.
Daher sind Vermieter, Verkäufer und Makler verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zur Verfügung zu stellen.
Falls keine Besichtigung vereinbart wird, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) umgehend vorgelegt werden, spätestens jedoch auf Anfrage von Miet- oder Kaufinteressierten. So können Sie den Energieausweis rechtzeitig vor Vertragsabschluss einsehen, beispielsweise als Aushang während der Besichtigung.
Die Vorlagepflicht umfasst das gesamte Dokument, einschließlich aller Modernisierungsempfehlungen, sofern diese im Ausweis enthalten sind.