Eine technische Mindestanforderung bei Förderungen bezeichnet die technischen Spezifikationen oder Leistungsmerkmale, die ein gefördertes Produkt oder eine geförderte Maßnahme erfüllen muss, um förderfähig zu sein.
Beispiele für technische Mindestanforderungen:
- Energieeffizienz
- Dämmwert von Baustoffen
- Optimierung und Regelung von Anlagen
- Mindestleistung oder -kapazität von Anlagen
- Bestimmte Sicherheitsstandards oder Zertifizierungen
- Technische Vorgaben, z.B. Verwendung erneuerbarer Energien oder Begrenzung von Emissionen
Diese Mindestanforderungen stellen sicher, dass die geförderten Produkte oder Maßnahmen einen gewissen Qualitäts- oder Leistungsstandard erfüllen, um die Förderziele zu erreichen.