Heizungsförderung für
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Um dem Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen und Eigentümer zu entlasten unterstützt die Bundesregierung den Heizungsaustausch

Welche Technologien können gefördert werden?

Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz
  • Wärme­pumpen
  • Gebäude- oder Wärmenetz­anschluss
  • Bio­masse­heizungen (z.B. Pelletheizung)
  • Wasserstoff­fähige Heizungen (Investitions­mehrkosten)
  • Solar­thermische Anlagen
  • Brennstoff­zellen­heizungen und Innovative Heizungs­technik

Heizungsförderung Überblick
Die Förderbausteine können miteinander kombiniert werden, jedoch werden maximal 70% der förderfähigen Kosten übernommen
Wärme­pumpen
Biomasse­heizungen
Solar­thermische Anlagen
Gebäude- oder Wärmenetz
Bis zu 30 %
Grundförderung
Bis zu 5 %
Effizienzbonus ¹
Bis zu 20 %
Klima-Geschwindigkeitsbonus ²
Bis zu 30 %
Einkommens-Bonus ³
Bis zu 2.500 €
Emissionsminderungszuschlag
  • 30.000 € förderfähige Kosten

    für die erste Wohneinheit oder bei Einfamilienhäusern
  • 15.000 € förderfähige Kosten

    je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € förderfähige Kosten

    je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit
  • Selbstgenutzte Wohneinheit
    Zum Beispiel das selbstgenutzte Einfamilienhaus oder die eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

    • Grundförderung
    • Effizienzbonus ¹
    • Klima-Geschwindigkeitsbonus ²
    • Einkommens-Bonus ³
    • Emissionsminderungszuschlag ⁴
  • Vermietete Wohneinheit
    Zum Beispiel ein vermietetes Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Wohnung in einem Zweifamilienhaus

    • Grundförderung
    • Effizienzbonus ¹
    • Emissionsminderungszuschlag ⁴


  1. Der Effizienzbonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
  2. Austausch von funktions­tüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder von mindestens 20 Jahre alten Gas-, Biomasse­heizungen. Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
  3. Der Ein­kommens­bonus wird nur gewährt, wenn das Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
  4. Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert gewährt. Der Zu­schlag wird pauschal unab­hängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt.
Beispiel zur
Höhe einer Förderung
Tausch einer 20 Jahre alten Gas­heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmpumpe in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus
Einbau einer Luft-Wasser Wärmepumpe
Wärmepumpe
18.000 €
Austausch der Heizkörper
Niedertemperaturheizkörper
8.500 €
Anschluss der Wärmepumpe mit Nebenarbeiten
Elektroinstallation
4.500 €
Wiederherstellung der Innenwände
Malerarbeiten
4.000 €
Gesamtkosten
35.000 €
30% Förderung von 30.000 €
Grundförderung
-9.000 €
5% Förderung von 30.000 €
Effizienzbonus
-1.500 €
20% Förderung von 30.000 €
Klima-Geschwindigkeitsbonus
-6.000 €
Gesamtkoten abzüglich 55% Förderung
Gesamtkosten abzüglich Förderung
18.500 €
~
Beispiel zu den förderfähigen Kosten
Die Anzahl der Wohneinheiten ist entscheident für die Höhe der förderfähigen Kosten
  • Einfamilienhaus
    Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit:

    1. Wohneinheit: 30.000 €

    Gesamte förderfähige Kosten: 30.000 €
  • Mehrfamilienhaus
    Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten:

    1. Wohneinheit: 30.000 €
    2.-6. Wohneinheit: 15.000 € * 5 = 75.000 €
    7.-8. Wohneinheit: 8.000 € * 2 = 16.000 €

    Gesamte förderfähige Kosten: 121.000 €
Was kann zusätzlich gefördert werden?
Bei der Ausführung sind auch weitere Arbeiten erforderlich, wie eine sorgfältige Planung, die Entsorgung des Altgerätes und der Austausch von Leitungen
Dies ist keine vollständige Liste, sondern nur ein Auszug aus dem "Infoblatt zu den förder­fähigen Maßnahmen und Leistungen" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Fachplanung und Baubegleitung kann bezuschusst werden
Die Förderbegleitung, die Erstellung notwendiger Unterlagen, sowie die Einbindung von Gutachtern und Fachplanern kann bezuschusst werden
Grundanforderungen für eine Förderung
  • Immobilie ist älter als 5 Jahre
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen
  • Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems bei Heizungsaustausch
  • Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes
  • Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, sowie den voraussichtlichen Durchführungszeitraum enthalten
Ablauf einer Förderung
Beauftragung eines
Experten
Ein Energieeffizienz-Experte hilft Ihnen bei der Angebotseinholung und prüft, ob die Angebote und Verträge die Förderbedingungen erfüllen. Alternativ kann auch ein Fachunternehmen die Aufgaben eines Energieeffizienz-Experten übernehmen.
Auftragsvergabe
Nach Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch den Energieeffizienz-Experten oder dem Fachunternehmen kann die Ausführung beauftragt werden.
Beantragung der Förderung
Wenn alle Anforderungen geprüft und erfüllt sind, kann der Förderantrag gestellt werden.
Vorhaben umsetzen
Mit den Arbeiten sollte erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, kann die Bestätigung nach Durchführung vom Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erstellt werden.
Beantragung der Auszahlung
Wenn alle Rechnungen bezahlt und die Nachweise vorhanden sind, kann die Auszahlung durch die Einreichung der Nachweise beantragt werden.

FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren
Weitere Antworten auf häufige Fragen zur BEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Weitere Leistungen
  • Erstellung von Sanierungsfahrplänen mit Empfehlungen zu Sanierungen samt Fördermitteln, sowie Umsetzung- und Planungshilfen
  • Beratung und Beantragung für Fördermittel zu Einzelmaßnahmen vom BAFA wie Fenster, Dach, Fassade oder Lüftungsanlagen
  • Ausstellung von Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen für Ihre Immobilie bei Neubau, Sanierung, Vermietung oder Verkauf