Ja, bei Maßnahmen die in Eigenleistung erbracht werden, sind aber grundsätzlich nur die Materialkosten die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbunden sind förderfähig z.B. Dämmung.
Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen und zur Wiederherstellung.
Sollt ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor Antragstellung z.B. mit dem Baustoffhändler nicht möglich sein, kann auf eine auflösenden oder aufschiebende Bedingung verzichtet werden.
Als Nachweis für die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sollte z.B. eine U-Wert Berechnung durchgeführt und Lieferscheine, sowie Fotos der Typenschilder von den verwendeten Dämmstoffen aufbewahrt werden.
Es ist zusätzlich das Formular "Bestätigung zur Eigenleistung" vom BAFA mit Auflistung der Maßnahmen und Rechnungen auszufüllen.
Wichtig:
Rechnungen über Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Spracheaus gefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.