Förderbegleitung für
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Die Unterstützung der Bundesregierung bei Einzelmaßnahmen hilft Ihnen die Kosten für die Verbesserung der Energieeffizienz oder der Instandhaltung zu reduzieren

Was kann gefördert werden?

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Austausch, Ertüchtigung oder erstmaliger Einbau
    von Fenstern, Dachfenstern und Außentüren
  • Dämmen der Außenwand
  • Dämmen des Daches
  • Dämmen der Kellerdecke
  • Dämmen der obersten Geschossdecke
  • Dämmen des Fußbodens
  • Durchführen eines Hydraulischen Abgleichs
  • Austausch und Erstinstallation von Lüftungsanlagen

Wie hoch ist die Förderung?
Die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan bietet Vorteile
  • Ohne Sanierungsfahrplan
    • Bis zu 15% Förderung
    • Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr
    • Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 50% bezuschusst
  • Mit Sanierungsfahrplan
    • Bis zu 20% Förderung
    • Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr
    • Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 50% bezuschusst
Beispiel zur
Höhe einer Förderung
Austausch aller Fenster und der Hauseingangstür in einem Einfamilienhaus
Austausch aller Fenster
Fenster
23.500 €
Austausch der Hauseingangstür
Haustür
2.500 €
Festmontierte Fliegengitter vor allen Fenstern
Fliegengitter
5.000 €
Wiederherstellung der Tapeten im Bereich der Fenster
Malerarbeiten
4.000 €
Gesamtkosten
35.000 €
15% Förderung von 30.000 €
Ohne Sanierungsfahrplan
4.500 €
20% Förderung von 35.000 €
Mit Sanierungsfahrplan
7.000 €
Gesamtkoten abzüglich 20% Förderung
Gesamtkoten abzüglich Förderung
28.000 €
Was kann zusätzlich gefördert werden?
Bei der Ausführung fallen auch weitere Arbeiten an, wie die Wiederherstellung der Tapeten nach einem Fensteraustausch oder der Einbau von Fliegengittern

Dies ist keine vollständige Liste, sondern nur ein Auszug aus dem "Infoblatt zu den förder­fähigen Maßnahmen und Leistungen" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bis zu 50% Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderbegleitung, die Erstellung notwendiger Unterlagen, sowie die Einbindung von Gutachtern und Fachplanern kann bezuschusst werden
Grundanforderungen für eine Förderung
  • Immobilie ist älter als 5 Jahre
  • Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 €
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen
  • Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, sowie den voraussichtlichen Durchführungszeitraum enthalten
Ablauf einer Förderung
Beauftragung eines
Energieeffizienz-Experten
Ein Energieeffizienz-Experte hilft Ihnen bei der Angebotseinholung und prüft, ob die Angebote und Verträge die Förderbindungen erfüllen.
Angebotseinholung & Auftragsvergabe
Nach der Erstellung einer technischen Projektbeschreibung durch den Energieeffizienz-Experten kann die Ausführung beauftragt werden.
Beantragung der Förderung
Wenn alle Anforderungen geprüft und erfüllt sind, kann der Förderantrag gestellt werden.
Vorhaben umsetzen
Mit den Arbeiten sollte erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, kann der technische Projektnachweis vom Energieeffizienz-Experten erstellt werden.
Beantragung der Auszahlung
Wenn alle Rechnungen bezahlt und die Nachweise vorhanden sind, kann die Auszahlung durch die Einreichung des Verwendungsnachweises beantragt werden.
Welche Vorteile hat die Einbindung eines Energieberaters?
Als Ihr Energieberater unterstütze ich Sie bei der Umsetzung – Schritt für Schritt
  • Individuelle Förderungsberatung mit Vorabprüfung der Förderfähigkeit und der möglichen Förderhöhe
  • Übernahme der Förderabwicklung von der Antragstellung bis zur Kommunikation mit dem BAFA
  • Unterstützung bei der Angebotseinholung und Auftragsvergabe für eine förderfähige Umsetzung
  • Erstellung oder Anforderung notwendiger Unterlagen

FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren

Weitere Antworten auf häufige Fragen zur BEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Weitere Leistungen
  • Erstellung von Sanierungsfahrplänen mit Empfehlungen zu Sanierungen samt Fördermitteln, sowie Umsetzung- und Planungshilfen
  • Beratung und Beantragung zur Heizungsförderung der KfW für Wärmepumpen, Biomasse­heizungen oder Solarthermieanlagen
  • Ausstellung von Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen für Ihre Immobilie bei Neubau, Sanierung, Vermietung oder Verkauf